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Fallbeispiele

Beispiele aus der Praxis


Fristlose Entlassung bei Arbeitszeit-Betrug

Arbeitszeit-Betrug rechtfertigt die fristlose Entlassung eines Mitarbeiters. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 7 Sa 735/08). Nach Meinung der Richter wird in diesen Fällen das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Mitarbeiters besonders schwer enttäuscht. Daher liege regelmäßig ein wichtiger Kündigungsgrund vor.

Vorsicht bei Privatfahrten im Dienstauto

Einem Monteur, der wegen ständiger privater Nutzung des Dienstwagens bereits abgemahnt worden ist, kann gekündigt werden, wenn er mit dem privat genutzten Dienstwagen einen Unfall verursacht. „Der private Gebrauch firmeneigener Gegenstände ist – nach entsprechender Abmahnung – stets ein Kündigungsgrund.“ (AG Frankfurt, Az.: 22 Ca 9208/04)

Schummelei mit Stechuhr führt zu Kündigung

Verlässt ein Arbeitnehmer den Betrieb, ohne die Stechuhr ordentlich zu benutzen, kann ihn der Arbeitgeber entlassen. Voraussetzung: Wegen des gleichen Vergehens wurde bereits eine Abmahnung ausgesprochen. Begründung der Richter: Der Chef muss nicht die Freizeit seiner Mitarbeiter finanzieren (LAG Hessen, Az.: 9 Sa 111/99).

Blaumacher muss Schaden ersetzen

Dazu hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz ein Urteil gefällt: Wer mithilfe eines Detektivs beim „Blaumachen“ erwischt wird, muss die Privatermittler bezahlen. Nach Meinung des Gerichts hat der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt. Er müsse dem Arbeitgeber daher jeden Schaden ersetzen, der mit dieser Pflichtverletzung zusammenhängt (Az.: 7 Sa 197/08).

Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht oder Genesung gefährdet

Das Gericht verurteilte einen Brief- und Zeitungszusteller, Detektivkosten von rund 2.500 Euro zu übernehmen. Der Mitarbeiter hatte sich krank gemeldet, woraufhin der Arbeitgeber dessen Frau als Vertreterin beschäftigte. Mit Hilfe eines Detektivs kam allerdings heraus, dass der Mann seiner Frau bei der Arbeit behilflich war. Vor diesem Hintergrund befanden die Mainzer Richter, dass der Angestellte die Überwachungskosten „schuldhaft veranlasst“ habe. Denn entweder habe er seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht oder seine Genesung verzögert und gefährdet.

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Detektei Mario Krupp
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